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DRG – Diagnosis Related Groups

 

Im Jahr 2003 wurde in den deutschen Krankenhäusern ein neues Finanzierungssystem eingeführt , das die herkömmlichen Fallpauschalen und Sonderentgelte ablöst. DRG steht für Diagnosis Related Groups und bedeutet vereinfacht erklärt eine Zuweisung einer bestimmten Vergütung pauschal je nach Schweregrad des Behandlungsfalls.  

Seit 1. Januar 2004 wird die Abrechnung parallel in alter Weise ( über Budgets, Fallpauschalen und Sonderentgelte ) und zusätzlich durch DRGs durchgeführt. In Zukunft soll dann nur noch nach DRG- Richtlinien abgerechnet werden. Dadurch würden dann deutsche Kliniken relativ einfach im Hinblick auf Kostenrentabilität verglichen werden können.

Momentan lassen sich durch die DRG-Einführung folgende neue Entwicklungen aufzeigen:

  • Die Liegezeit der Patienten nimmt drastisch ab, da eine längere Behandlungsdauer keine zusätzlichen Einnahmen mehr bringt und somit für die Klinikbetreiber unrentabel ist.

  • Die Behandlung rückt ab vom bisherigen Prinzip der Maximalversorgung. Der Trend geht hin zu einem überlegten Einsatz der individuell sinnvollen Diagnose- und Therapieparameter.

  • In Zukunft wird immer mehr versucht werden, nur noch die Untersuchungen durchzuführen, die auf möglichst kostengünstige Art die gewünschten Informationen liefern. Inwieweit dann noch Spezialuntersuchungen, die in seltenen Fällen Erfolg versprechen, durchgeführt werden, muss weiter beobachtet werden.

Ein Problem besteht im Umgang mit multimorbiden Patienten, die nicht unter einer bestimmten, abrechenbaren einzelnen Erkrankung leiden. Um eine Abbildung der Schwere einer Erkrankung treffen zu können, wurden die sogenannten Nebendiagnosen eingeführt, die durch Kombination mit der Hauptdiagnose eine finanzielle Berücksichtigung des Schweregrades der Krankheit ermöglichen sollen.

Diskutiert werden auch zur Zeit noch potentielle Gefahren durch die Einführung des Systems.

Neben zusätzlichem Dokumentationsaufwand für die Ärzte und damit noch weniger verbleibender Zeit für den Patienten werden auch Mehrkosten für das Gesundheitswesen bis hin zu Gefahren der medizinischen Versorgung befürchtet, weil nicht mehr die einzelne Maßnahme bezahlt wird, sondern nur noch eine pauschale Vergütung geleistet wird. Dies könnte eine Wende von der derzeitigen Maximalversorgung zu einer Minimalversorgung bedeuten. In Zukunft hängt die Vergütung für das Krankenhaus  nicht mehr von der Verweildauer des Patienten ab, sondern von einer möglichst effizienten DRG-Codierung in Haupt- und Nebendiagnosen. Beispielprogramme demonstrieren bereits, wie wichtig es ist, das System der Abrechnung genau zu beherrschen, um zu einem möglichst hohen Ergebnis zu kommen. Eine Folge der DRG`s wird auf jeden Fall sein, dass Behandlungskonzepte neu überdacht werden müssen.

Der hauptsächliche Nutzen der DRG`s wird heute in einer damit verbundenen wirtschaftlicheren Handlungsweise gesehen. Man erwartet eine gesteigerte Transparenz und eine dadurch verbesserte Vergleichbarkeit der Betriebe, was letztlich den Wettbewerb unter den Leistungserbringern fördert. Konsequenz ist eine Verkürzung der Verweildauer in der Klinik und ein dadurch möglicher Bettenabbau mit folgender Kostenreduktion.

 

Lesen Sie weiter Teil 2: Grundlagen der DRG-Codierung

 

 

 

 

Diese Seite wurde aktualisiert am:

7. September 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

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