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Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nach den Entschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – eine Übersicht über die Richtlinie mit Erläuterungen......................................................................................................................................

Am 18. Oktober 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die seit Frühjahr in Aussicht gestellten Anforderungen für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen vorgestellt. Die Richtlinie wird zur Zeit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.  

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Herr Dr. Rainer Hess, nannte die Veröffentlichung der Richtlinie einen wichtigen Einstieg in die Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung.  

Damit liegt jetzt endlich– fast zwei Jahre nach der gesetzlichen Verpflichtung – eine Richtlinie vor, die die Regelungen für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement enthält. Bereits seit Inkrafttreten des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes (GMG) Anfang des Jahres 2004 müssen Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes (§135a SGB V) Qualitätsmanagement in der Praxis einführen. Die Rahmenbedingungen sind jetzt bekannt, so dass die entsprechenden Berufsgruppen nun mit konkreten Überlegungen beginnen können, welches Qualitätsmanagement-System unter den jetzigen Voraussetzungen für Sie am besten passt.  

Im „Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“  wird als Ziel definiert, durch die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement-Methoden die Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung kontinuierlich zu sichern und zu verbessern.  

Entgegen den Befürchtungen vieler ärztlicher Kollegen enthält der Beschluss keine nicht umsetzbaren Anforderungen. Hier war in letzter Zeit oft Kritik an sinnlosem Bürokratismus laut geworden. Vielleicht auch zuletzt deshalb wird in den Erläuterungen des Richtlinientextes explizit klargestellt, dass sich eine gewünschte Qualitäts- und Patientenorientierung nicht verordnen lässt, sondern die Bereitschaft aller an der Versorgung Beteiligten voraussetzt. Deshalb soll mit der jetzt veröffentlichten Richtlinie zum Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung der Versuch unternommen werden, durch eine Motivation der Ärzte und Psychotherapeuten das Ziel zu erreichen, die Instrumente des Qualitätsmanagements zur Verbesserung oder Sicherung der erreichten Qualität einzusetzen.

Auch an anderen Stellen im Richtlinientext zeigt sich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei den Regelungen Verständnis für die in den letzten Monaten laut gewordenen Bedenken und anfängliche Schwierigkeiten zeigt. So wurde auf eine Sanktionierung im Falle der Nicht-Einführung der Inhalte der Richtlinie zunächst verzichtet, der Zeitraum der Einführung entsprechend weit gefasst sowie keine Verpflichtung zur Zertifizierung festgelegt.

Diese Vermutung bestätigte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses auch gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Wenn wir es nicht schaffen, Qualitätsmanagement durch Motivation einzuführen, werden wir es nie schaffen“.  

In der Richtlinie wurden einige Grundbestandteile fixiert, die im Sinne der Intention des Gesetzgebers zu § 135a und § 136a SGB V  vor allem diese zielorientierte Einführung gewährleisten sollen.

Der nun festgelegte Rahmen sieht eine Einführung von Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxis in mehreren Stufen vor, die sich über einen Gesamtzeitraum von fünf Jahren erstreckt. Gleichzeitig wird den Ärzten die Möglichkeit gegeben, die neuen Strukturen durch eigenen Gestaltungsspielraum auszugestalten. Durch diese Methoden sowie durch den Verzicht auf eine Sanktionierung im Falle der Nicht-Einführung wurde der Versuch unternommen, auch die kritischen Meinungsvertreter von der Sinnigkeit der Einführung von Qualitätsmanagement im niedergelassenen Bereich zu überzeugen. Wohl auch deshalb sieht auch der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Erfordernis der Zertifizierung vor.

Entgegen den Vorschlägen beteiligter Sachverständiger und auch von extern häufig gewünscht wurde ebenfalls darauf verzichtet, einzelne Qualitätsmanagementsysteme zu benennen, die zur Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements geeignet sind. Als Begründung für diese systemoffene Formulierung der Richtlinie wird vor allem bemerkt, dass qualitativ hochwertige, publizierte Untersuchungen zur Über- oder Unterlegenheit einzelner Qualitätsmanagementsysteme oder –ansätze momentan nicht vorliegen würden. Deshalb wurde nun festgelegt, dass nach einigen Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine erneute Überprüfung des Ist-Zustandes erfolgt. Dabei werden die jährlich gemeldeten Ergebnisse der Stichprobenprüfungen des Kassenärztlichen Bundesverbandes und auch Resultate aus Studien, die bis dahin durchgeführt werden, mit in die Qualifizierung einfließen.

In der jetzt veröffentlichten Richtlinie werden Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagement in Form von Mindestanforderungen definiert. Es wurde bewusst keine Entscheidung für ein bestimmtes bereits verfügbares Qualitätsmanagementsystem wie z.B. DIN EN ISO, EFQM, KTQ, QEP usw. getroffen. Die Anforderungen sind neutral gehalten und lassen Platz frei, um individuelle praxisspezifische Gegebenheiten und Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können.

Bei der Erstellung der Anforderungen erfolgte eine Orientierung an dem international gängigen Management-Schema der Planung, Umsetzung, Prüfung und Weiterentwicklung (Deming-Cycle) zur Qualitätsverbesserung. Erster Schritt bei der Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist die Selbstbewertung des Ist-Zustandes der Praxis. Nach der Identifikation von Bereichen, die von einer Weiterentwicklung profitieren können, und der Definition von Zielen, die mit der Weiterentwicklung erreicht werden sollen, kann der Arzt oder Psychotherapeut diejenigen Grundelemente und Instrumente auswählen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Die möglichen Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in ambulanten Einrichtungen sind in § 3 und § 4 der Richtlinie niedergelegt, wobei es von der Größe und Ausstattung der Praxis abhängt, ob alle Grundelemente und Instrumente zutreffen.

Die Überprüfung der Einführung erfolgt durch Kommissionen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, die einerseits anhand von Stichproben grundsätzlich bei einer bestimmten Anzahl der Leistungserbringer die Durchführung der Richtlinie überprüfen und andererseits beratend für Praxen zur Verfügung stehen, falls Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie detektiert werden. Diese Beratung umfasst insbesondere zielgerichtete Hinweise z. B. auf Fortbildungsangebote oder entsprechende unterstützende Literatur.

 Über das Ergebnis der Stichprobenprüfungen informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Gemeinsamen Bundesausschuss jährlich. Nach dem Ablauf von fünf Jahren berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Weiterentwicklung der Richtlinie. Dabei wird vor allen Dingen relevant sein, ob durch das eingeführte Qualitätsmanagement eine Verbesserung und Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung erreicht werden konnte. Auch die Frage, ob sich bestimmte Qualitätsmanagement-Systeme für die vertragsärztliche Versorgung eignen und namentlich genannt werden können, wird dann geklärt werden, wobei  die bis dahin publizierte Literatur über den Nutzen von Qualitätsmanagement-Systemen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden soll.  

[Vorlagen/newsletter-qualitaetsmanagement.htm]

 

Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Paragraphen der Richtlinie mit Kommentierung und Erklärungen finden Sie hier [mehr dazu...]

Unsere Bewertung der Richtlinie finden Sie hier [mehr dazu...]  

 

Auch nach Veröffentlichung der Richtlinie herrscht Unsicherheit, welche QM-Systeme geeignet sind und wie die praktische Umsetzung von statten gehen soll. Wichtig ist auf jeden Fall die Integration, Schulung und Motivation des Praxisteams. Qualitätsmanagement ist zwar primär eine Aufgabe der Praxisführung, muss aber von allen Praxismitarbeitern verinnerlicht und "gelebt" werden, um wirklich erfolgreich zu sein.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Praxisteam auf die  Einführung von QM vorzubereiten. Wir informieren die Arzthelferinnen über ihren Stellenwert und ihre Aufgabe im QM-System und motivieren und sensibilisieren sie für die neuen Tätigkeiten.

Weitere Informationen über unsere Trainingsangebote zum Thema Qualitätsmanagement finden Sie hier [mehr dazu...]

 

 

Diese Seite wurde aktualisiert am:

7. September 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

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